Reinickendorf

Neubau eines Wohnhauses mit Anbau auf einem innerstädtischen Grundstück

Die umgebende Bebauung ist heterogen. In dem Straßenabschnitt auf der Grundstücksseite lässt sich in Teilen der ursprüngliche Städte- oder Siedlungsbau zur Erweiterung des Ortes Mitte des 19. Jahrhunderts nachvollziehen. Ein mittelbar benachbartes Gebäude unter Denkmalschutz zeigt den seinerzeit errichteten Bautyp. Demzufolge waren die Grundstücke mit zweigeschossigen Doppelhäusern auf Kellersockeln bebaut. Sie setzten sich jeweils aus einem giebelständigen Hauptbau mit höherer Traufe und gegenüber dem mit First etwas niedriger anschließenden, traufständigen Anbau zusammen. Die jeweiligen Anbauten waren aneinander gebaut, sodass sich seitlich der Haupthäuser zur nächsten Doppelanlage hin ein Hof ergab. Ob diese Höfe ursprünglich in Flucht der Giebelwand nur mit einer hohen Mauer und Hoftor zur Straße abgeschirmt oder schon immer dahinter auch Wirtschaftsräume errichtet worden waren, ist heute nicht mehr ersichtlich.

Das vorherige Haus auf dem Grundstück wurde wie die Nachbarhäuser im Krieg zerstört, Überreste davon sind nicht mehr vorhanden. Die beiderseitigen Nachbargrundstücke sind, anzunehmen in den 1950-iger oder Anfang 1960-iger Jahren, wieder neu, diesmal mit Siedlungshäusern, traufständig und mit Steildach im Stil der 1930er Jahre, sowie anstelle der Anbauten Garagen bebaut worden.

Stadtplanerisch ist für das neu zu errichtende Gebäude analog ein Hauptbau mit Anbau gefordert. Im Entwurf wurde dazu städtebaulich Bezug auf die Ursprungsbebauung genommen und mit einem dreigeschossigen Haupthaus ohne Sockel und einem ebenerdigen Anbau auf das erforderliche Raumprogramm einer Familie mit fünf Kindern abgestimmt. Anstelle des geplanten satt bepflanzten Flachdachs als ökologische Kompensation, ist seitens des Stadtplanungsamts auf dem Haupthaus nur ein geneigtes Dach mit Blechdeckung akzeptiert. Höhe und Tiefe des Anbaus haben dem unmittelbaren Nachbarbau zu entsprechen. Die Grundstücksausnutzung hinsichtlich bebauter Fläche ist damit ausgereizt. Mit den jeweiligen Außenwänden die leicht unterschiedlich ausgerichteten straßenseitigen Fluchten der Nachbarbebauung aufnehmend, greift im Erdgeschoss der Anbau über das Haupthaus und wird gestalterisch zur Definierung des Hauseingangs sowie zur Vergrößerung des Eingangsbereiches im Innern eingesetzt.

Die maximal mögliche Grundfläche des Haupthauses ist für eine innere Zonierung und flexiblen Nutzung in der Breite in drei gleiche sowie in der Tiefe in drei unterschiedliche Teile strukturiert. Im straßenseitigen Eckfeld zum Anbau hin befindet sich der Treppenraum als innere Erschließung. An dessen seitlicher Innenwand wird die Installation vertikal geführt und von dort auf den Geschossebenen verteilt. Konsequent sind an der genannten Seite in jedem Obergeschoss die Nassräume angeordnet. Damit staffeln sich in der Tiefe der Erschließung dienende und bediente Räume. Idealerweise ist die Straßenseite nach Nordwest und die Gartenseite nach Südost orientiert.

Wesentliches Ziel für die innere Staffelung ist, das Erdgeschoss mit Eingang und Verbindung zu Terrasse und Garten als Wohnzone für alle freizuhalten sowie jedem der fünf Kinder ein annähernd gleich großes Zimmer zu ermöglichen. Daneben soll das mittlere Geschoss den Kindern und das obere Geschoss vor allem den Eltern vorbehalten sein. Das Haus wird vom Vorgarten aus über den Treppenraum betreten, der wiederum alle Geschosse unmittelbar bedient. In den Obergeschossen ist den Zimmern ein Verteilerraum vorgeschaltet, dessen flexible Breite erlaubt, ihn unterschiedlich zu nutzen, beispielsweise als Spielflur. Im Erdgeschoss kann hier eine Diele eingerichtet sein. Mit der beschriebenen Grundrissstrukturierung können je Geschoss neben Treppenraum, Flur und Bad bis zu vier Zimmer hergestellt werden. Für gleiche Raumflächen bei den Zimmern im ersten Obergeschoss sind drei davon entsprechend aus der Fassadenflucht geschoben. Gleichzeitig erhält dadurch sowohl die Straßen- als auch Gartenfassade bei der sonst aus wirtschaftlichen und energetischen Gründen reduzierten Gebäudegestaltung mit wenigen Mitteln eine kubisch belebende Differenziertheit, die sich auch hinsichtlich bauzeitlicher Gebäudeproportionen in die Bebauung einfügt.

Die Raumstruktur ermöglicht zukünftig Änderungen bei der Wohnnutzung, vom derzeitigen Wohnhaus auf allen Etagen über Abtrennung einer Einliegerwohnung im Erd- oder Dachgeschoss hin zum Einspänner mit drei kleineren Wohnungen.